RS Vwgh 2006/3/30 2004/15/0048

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Veröffentlicht am 30.03.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §289 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/15/0077 E 24. Oktober 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Die Abweisung der Berufung als unbegründet ist so zu werten, als ob die Berufungsbehörde einen mit dem mit Berufung bekämpften Bescheid des Finanzamtes im Spruch übereinstimmenden Bescheid erlassen hätte (Hinweis E 26. September 2000, 2000/13/0042).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004150048.X04

Im RIS seit

27.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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