RS Vwgh 2006/3/30 2004/15/0022

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Veröffentlicht am 30.03.2006
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Index

L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VergnügungssteuerG Wr 1987 §17 Abs1;
VergnügungssteuerG Wr 1987 §19 Abs1;
VStG §21 Abs1;

Rechtssatz

Bei einem - erst über einen Monat nach dem Fälligkeitstermin entrichteten - Verkürzungsbetrag von 100.879 S kann keine Rede davon sein, dass die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hätte (Hinweis E 28. Jänner 1993, 91/16/0097; E 26. November 1998, 98/16/0199).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004150022.X04

Im RIS seit

17.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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