RS Vwgh 2006/3/31 2003/12/0080

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Veröffentlicht am 31.03.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §1 Abs1 idF 1979/136;
RGV 1955 §2 Abs3;
RGV 1955 §2 Abs4;
RGV 1955 §35e idF 1995/297;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Aus der (im Erkenntnis) dargestellten Systematik der RGV 1955 ergibt sich, dass die in ihrem Abschnitt V geregelte Dienstzuteilung (§§ 22 bis 24) von der in Abschnitt VII geregelten Versetzung (§§ 27 bis 35 RGV 1955) und ihrer Untergruppe "Auslandsversetzungen" (Abschnitt VIIa, darunter auch § 35e RGV 1955) zu unterscheiden ist. [Hier: In diesem Zusammenhang fehlen klare Feststellungen, aus denen das Vorliegen (lediglich) einer Dienstzuteilung des Beamten (§ 2 Abs. 3 RGV 1955) und nicht einer Versetzung (§ 2 Abs. 4 RGV 1955) gefolgert werden könnte. Jedenfalls in Ermangelung einer solchen Feststellung ist im Auslegungsweg zu ermitteln, ob eine konkret verfügte Personalmaßnahme eine Dienstzuteilung im Verständnis des § 2 Abs. 3 RGV 1955 oder aber eine Versetzung nach Abs. 4 dieser Bestimmung darstellt.]

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003120080.X01

Im RIS seit

22.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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