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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §18 Abs1;Rechtssatz
Gründe für eine plötzliche Verminderung der Fahrgeschwindigkeit liegen nicht ausschließlich in Umständen, die sich VOR dem voranfahrenden Fahrzeug ereignen, sondern können sich auch - etwa im Falle einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit des voranfahrenden Fahrzeuges - ergeben, ohne dass Anzeichen dazu aus der Verkehrssituation vor diesem Fahrzeug zu erkennen wären. Es ist daher völlig unerheblich, ob das vom Bsch gelenkte Fahrzeug höher als das voranfahrende Fahrzeug war. (Hier: eklatante Unterschreitung des notwendigen Mindestabstandes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006020040.X06Im RIS seit
22.05.2006