RS Vwgh 2006/4/20 2005/15/0156

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Veröffentlicht am 20.04.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §108e Abs1;
KStG 1988 §24 Abs6;

Rechtssatz

§ 108e Abs 1 EStG normiert als Voraussetzung für die Investitionszuwachsprämie, dass die Anschaffungs- bzw Herstellungskosten der prämienbegünstigten Wirtschaftsgüter im Wege der AfA abgesetzt werden. Daraus ergibt sich das Erfordernis, dass prämienbegünstigte Wirtschaftsgüter über einen längeren Zeitraum dem Betrieb als Anlagevermögen dienen, zumal nur in einem solchen Fall von Absetzung "im Wege der Absetzung für Abnutzung (§§ 7 und 8)" die Rede sein kann (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 108e EStG 1988, Tz 3, Seite 4 "Behaltefrist").

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005150156.X01

Im RIS seit

24.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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