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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §10 Abs2 Z22;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/15/0129Rechtssatz
Wie der Gerichtshof im Erkenntnis vom 18. September 1978, 2416/77, auch eine Teilleistung, welche Müll als Gegenstand der Leistung erfasst hat, als dem ermäßigten Steuersatz unterliegend angesehen hat, bildet auch in den vorliegenden Beschwerdefällen Müll den Gegenstand der Leistung des Zerkleinerns. Somit stellt sich auch in den vorliegenden Beschwerdefällen das Zerkleinern des Mülls als Methode der Müllbeseitigung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002150128.X03Im RIS seit
24.05.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013