RS Vwgh 2006/4/20 2002/15/0128

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Veröffentlicht am 20.04.2006
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §10 Abs2 Z22;
UStG 1994 §10 Abs2 Z13;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/15/0129

Rechtssatz

Wie der Gerichtshof im Erkenntnis vom 18. September 1978, 2416/77, auch eine Teilleistung, welche Müll als Gegenstand der Leistung erfasst hat, als dem ermäßigten Steuersatz unterliegend angesehen hat, bildet auch in den vorliegenden Beschwerdefällen Müll den Gegenstand der Leistung des Zerkleinerns. Somit stellt sich auch in den vorliegenden Beschwerdefällen das Zerkleinern des Mülls als Methode der Müllbeseitigung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002150128.X03

Im RIS seit

24.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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