RS Vwgh 2006/4/21 2006/02/0041

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.04.2006
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §24 Abs1;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2006/02/0042

Rechtssatz

Wird innerhalb der gesetzten Frist ein Beschwerdeschriftsatz in 4- facher Ausfertigung (der im Sinne des § 34 Abs. 2 letzter Satz VwGG inhaltlich dem Mängelbehebungsauftrag voll Rechnung trägt) vorgelegt und wird in diesem Beschwerdeschriftsatz auf eine beiliegende Benachrichtigung "argumentativ" verwiesen, sodass diese Benachrichtigung als Bestandteil des Beschwerdeschriftsatzes anzusehen ist (Hinweis B 29.2.1988, 87/10/0186), so wird dem Auftrag zur Mängelbehebung nicht nachgekommen, wenn diese "Benachrichtigung" nur in 1-facher (statt in 4-facher) Ausfertigung vorgelegt wird (Hinweis B 9.9.2005, 2005/02/0186).

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006020041.X01

Im RIS seit

06.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten