RS Vwgh 2006/4/24 2005/09/0043

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Veröffentlicht am 24.04.2006
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs5 idF 2003/I/133;
AuslBG §2 Abs5 Z5 idF 2003/I/133;

Rechtssatz

Das Anforderungsprofil der "speziellen Kenntnisse und Fertigkeiten mit entsprechender beruflicher Erfahrung" im Sinne des Einleitungssatzes des § 2 Abs. 5 AuslBG ist nicht ident mit einer "sonstigen fachlich besonders anerkannten Ausbildung" im Sinne des § 2 Abs. 5 Z. 5 AuslBG, die einem strengeren Beurteilungsmaßstab unterliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005090043.X02

Im RIS seit

12.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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