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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs5 idF 2003/I/133;Rechtssatz
Das Anforderungsprofil der "speziellen Kenntnisse und Fertigkeiten mit entsprechender beruflicher Erfahrung" im Sinne des Einleitungssatzes des § 2 Abs. 5 AuslBG ist nicht ident mit einer "sonstigen fachlich besonders anerkannten Ausbildung" im Sinne des § 2 Abs. 5 Z. 5 AuslBG, die einem strengeren Beurteilungsmaßstab unterliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005090043.X02Im RIS seit
12.06.2006Zuletzt aktualisiert am
15.02.2011