TE OGH 2023/12/14 2Ob162/23x

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Veröffentlicht am 14.12.2023
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Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Grohmann als Vorsitzende sowie die Hofräte MMag. Sloboda und Dr. Kikinger sowie die Hofrätinnen Mag. Fitz und Mag. Waldstätten als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei J*, vertreten durch Lirk Spielbüchler Hirtzberger Rechtsanwälte OG in Salzburg, gegen die beklagte Partei G*, wegen Feststellung, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Kopf des Beschlusses vom 25. 10. 2023 wird dahin berichtigt, dass dieser zu lauten hat:

„Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Grohmann als Vorsitzende sowie die Hofräte Hon.-Prof. PD Dr. Rassi, MMag. Sloboda und Dr. Kikinger sowie die Hofrätin Mag. Fitz als weitere Richter ...“

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

[1]            Im Kopf des Beschlusses vom 25. 10. 2023 wurde irrtümlich ein schon aus dem Senat ausgeschiedener Richter angeführt. Der offenkundige Schreibfehler war zu berichtigen.

Textnummer

E140262

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:0020OB00162.23X.1214.000

Im RIS seit

17.01.2024

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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