RS Vwgh 2006/4/25 2004/11/0221

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Veröffentlicht am 25.04.2006
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Index

82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

ÄrzteG 1998 §62 Abs1;
ÄrzteG 1998 §62;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/11/0339 E 25. Juni 1996 RS 1

Stammrechtssatz

In einem Verfahren betreffend vorläufige Untersagung der ärztlichen Berufsausübung kommt es nicht darauf an, ob die groben Verfehlungen tatsächlich begangen wurden. Dies festzustellen ist Sache der jeweiligen Strafverfahren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004110221.X02

Im RIS seit

27.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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