RS Vwgh 2006/4/26 2003/08/0245

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.2006
beobachten
merken

Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AngG §8;
ARG 1984 §9;
GeneralKollV Entgeltbegriff §2 Abs4;
UrlaubsG 1976 §6;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/08/0246 E 26. April 2006

Rechtssatz

Ausführungen, dass die Entgeltfortzahlung im Nichtleistungsfall - welche sowohl nach § 8 AngG (vgl. OGH 17. Oktober 2002, 8 ObA 67/02i) als auch nach § 6 UrlG i.V.m. § 2 Abs. 4 des Generalkollektivvertrages und nach § 9 ARG im Sinne des Ausfallsprinzips auch von den regelmäßig verdienten Provisionen auszugehen hat - nicht pauschal auf der Basis eines angenommenen durchschnittlichen Nichtleistungszeitraumes hätte erfolgen dürfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003080245.X01

Im RIS seit

31.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten