RS Vwgh 2006/4/26 2001/14/0206

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Veröffentlicht am 26.04.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Der zur Haftung Herangezogene bringt vor, er sei in seiner Tätigkeit als Geschäftsführer so stark eingeschränkt worden, dass ihm die Wahrnehmung sämtlicher Verpflichtungen teilweise unmöglich gewesen sei. Es stellt ein Verschulden des zur Haftung Herangezogenen dar, dass er diese Behinderung zugelassen und nicht sofort im Rechtsweg die Möglichkeit der ungehinderten Ausübung seiner Funktion erzwungen oder seine Funktion niedergelegt hat und als Geschäftsführer ausgeschieden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2001140206.X02

Im RIS seit

16.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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