RS Vwgh 2006/4/26 2005/12/0192

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Veröffentlicht am 26.04.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §52;
AVG §58 Abs2;
BDG 1979 §137 Abs1 idF 2003/I/130;
B-VG Art20 Abs1;
GehG 1956 §37 Abs10 Z2;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Zur Frage, wie sich die Zuweisung der Stellvertreter-Funktion - wäre sie bei richtiger rechtlicher Beurteilung bei der Arbeitsplatzbewertung zu berücksichtigen - auf die Bewertungszeile auswirkt, enthält der angefochtene Bescheid zwar eigenständige Erwägungen der Behörde, in welchen sie sich auf einen Erlass des Bundesministers für Finanzen beruft. Ein solcher Erlass wäre für den Verwaltungsgerichtshof aber als bloß verwaltungsinterne Norm - anders als eine Rechtsverordnung - nicht bindend. Es bedürfte daher gegebenenfalls einer Beurteilung durch den Amtssachverständigen, ob und inwiefern sich an der für den betreffenden Zeitraum festgestellten Bewertungszeile durch das Hinzutreten einer Stellvertreter-Funktion ab dem Zeitpunkt der Ausübung dieser Funktion eine Änderung ergäbe.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erlässe Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4 Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005120192.X07

Im RIS seit

31.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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