RS Vwgh 2006/4/26 2001/04/0147

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Veröffentlicht am 26.04.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;
GewO 1994 §359b Abs1;
GewO 1994 §79 Abs1;
GewO 1994 §79 Abs3;
GewO 1994 §79 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine (umfassende) Ermächtigung zum Eingriff in die Rechtskraft eines Genehmigungsbescheides - nach der Anordnung des § 359b Abs. 1 GewO 1994 gilt ein im vereinfachten Verfahren ergangener Bescheid als Genehmigungsbescheid für die Anlage - enthält das Gesetz nicht, sondern nur eine solche zur Vorschreibung von Auflagen bzw. allenfalls eines Sanierungskonzeptes (§ 79 Abs. 3 und 4 GewO 1994).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2001040147.X02

Im RIS seit

26.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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