RS Vwgh 2006/4/27 2003/20/0050

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Veröffentlicht am 27.04.2006
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §13 Abs2;
AsylG 1997 §7;
FlKonv Art33 Abs2;

Rechtssatz

Der UBAS hat im Hinblick auf die strafgerichtlichen Verurteilungen des Asylwerbers in Österreich das Vorliegen eines der Asylgewährung entgegenstehenden Ausschlussgrundes nach § 13 Abs. 2 erster und zweiter Fall AsylG 1997 angenommen. Ungeachtet dessen, ob diese Annahme ausgehend von den im angefochtenen Bescheid zugrundegelegten Prämissen gerechtfertigt gewesen wäre, ist sie schon deshalb nicht tragfähig, weil der UBAS die Rückkehrgefährdung des Asylwerbers wegen des Verlassens des Iraks nicht einbezogen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003200050.X03

Im RIS seit

26.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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