RS Vwgh 2006/4/27 2004/07/0189

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Veröffentlicht am 27.04.2006
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §825;
FlVfGG §15;
FlVfLG Tir 1996 §33 Abs3;

Rechtssatz

Weiter gehende Befugnisse, wie zB die Veräußerung oder Übertragung von Teilwaldrechten bzw. deren ideellen Hälfteanteilen an Dritte, stehen mit der "Regelung der Miteigentumsgemeinschaft" an einer Liegenschaft nicht unmittelbar in Verbindung. Die "Regelung der Miteigentumsgemeinschaft" bezieht sich auf das Verfahren zwischen den Miteigentümern; haben diese eine Einigung getroffen, wie in Zukunft dieses Rechtsverhältnis gestaltet werden solle, ist die Miteigentumsgemeinschaft geregelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004070189.X07

Im RIS seit

24.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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