RS Vwgh 2006/4/27 2005/07/0137

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Veröffentlicht am 27.04.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §64 Abs2;
AVG §68 Abs1;
VVG §1;

Rechtssatz

Auch ein noch nicht rechtskräftiger Bescheid kann bei Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer allfälligen Berufung vollstreckt werden.

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005070137.X02

Im RIS seit

07.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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