Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs10;Rechtssatz
Die belangte Behörde war nicht verpflichtet, der Beschwerdeführerin vor Erteilung des Bauauftrages die Möglichkeit einzuräumen, ein Baubewilligungsansuchen zu stellen bzw. eine Bauanzeige einzubringen. Selbst ein allfälliges noch nicht bescheidmäßig erledigtes entsprechendes Baubewilligungsgesuch bzw. eine noch nicht zur Kenntnis genommene Bauanzeige hätte die Erlassung des Auftrages nicht gehindert, wohl aber könnte ein solcher Auftrag während der Anhängigkeit eines derartigen Ansuchens um nachträgliche Bewilligung bzw. Kenntnisnahme einer Bauanzeige nicht vollstreckt werden (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. Februar 2005, Zl. 2004/05/0279, mwN, sowie das hg. Erkenntnis vom 28. Juni 2005, Zl. 2005/05/0075).
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005050070.X04Im RIS seit
22.05.2006Zuletzt aktualisiert am
13.02.2012