RS Vwgh 2006/4/28 2005/10/0158

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.2006
beobachten
merken

Index

70/06 Schulunterricht

Norm

SchUG 1986 §20 Abs1;
SchUG 1986 §25 Abs2 litc;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob eine ausreichende Beherrschung des Lehrstoffs im Pflichtgegenstand "Mathematik" vorliegt, schlägt auf Grund der dort unabdingbaren Verbalisierungen eine mangelnde Sprachbeherrschung auch auf die Beurteilung im Fach "Mathematik" durch. (Hier betreffend Frage der Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005100158.X04

Im RIS seit

30.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten