RS Vwgh 2006/4/28 2005/05/0296

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Veröffentlicht am 28.04.2006
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Index

L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Kärnten
L82000 Bauordnung
L82002 Bauordnung Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §40 Abs1;
BauO Krnt 1996 §16;
BauRallg;

Rechtssatz

Den Anrainern ist die Projektsänderung und auch die geänderte Betriebsbeschreibung zur Kenntnis gebracht worden. Sie hatten die Möglichkeit, sämtliche Unterlagen einzusehen, und es wurden ihnen damit zum Bauansuchen jene Informationen vermittelt, die sie zur Verfolgung ihrer Rechte im Verwaltungsverfahren gebraucht haben (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 20. August 1992, Zl. 92/06/0094).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005050296.X10

Im RIS seit

08.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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