RS Vwgh 2006/5/9 2004/01/0086

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Veröffentlicht am 09.05.2006
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Index

41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §54 Abs2;

Rechtssatz

Das SPG unterscheidet nicht zwischen kurz- und längerfristigen Observationen (vgl. dazu auch Wiederin, Privatsphäre und Überwachungsstaat [2003], 111), weshalb auch polizeiliche Beobachtungen über einen längeren Zeitraum als Maßnahmen der Ermittlung personenbezogener Daten anzusehen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004010086.X04

Im RIS seit

12.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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