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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §101 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2005/05/0325 E 16. Mai 2006Rechtssatz
Soweit die Beschwerdeführer vermeinen, es läge keine Nachbargrenze vor, weshalb die Anwendung des § 15 Abs. 2 Wr. KlGG denkunmöglich sei, verkennen sie, dass es für die Beurteilung, ob eine Nachbargrenze vorhanden ist, nicht auf die aktuellen Eigentumsverhältnisse an den Liegenschaften, sondern auf die Parzellierung und die sich daraus ergebenden Grundstücksgrenzen ankommt.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006050032.X02Im RIS seit
21.06.2006