RS Vwgh 2006/5/16 2005/05/0025

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Veröffentlicht am 16.05.2006
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/10 Auskunftspflicht
40/01 Verwaltungsverfahren
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs1;
AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs2;
AuskunftspflichtG 1987 §4;
AVG §63 Abs1;
B-VG Art131 Abs1 Z1;
B-VG Art20 Abs4;
SPG 1991 §14a;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Da mit dem angefochtenen Bescheid über einen Anspruch des Beschwerdeführers nach dem Auskunftspflichtgesetz abgesprochen wurde, steht einer sich gegen diesen Bescheidabspruch wendenden Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof die Nichterschöpfung des Instanzenzuges gemäß Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG entgegen. Gegen die in Vollziehung des Auskunftspflichtgesetzes ergangene Entscheidung der Sicherheitsdirektion steht nämlich - im Gegensatz zur Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Bescheides - die Berufung an den Bundesminister für Inneres offen, da der Instanzenzug in der unmittelbaren Bundesverwaltung grundsätzlich, d.h. sofern gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, bis zum zuständigen Bundesminister geht, und das Auskunftspflichtgesetz diesbezüglich keine Ausnahme vorsieht. Die allgemeine Auskunftspflicht ist eine eigene Materie, deren Vollziehung nach Art. 20 Abs. 4 2. Satz an organisatorische Kriterien anknüpft (Wieser in Korinek/Holoubek, B-VG Kommentar, Rz 69 zu Art. 20). Da hier ausschließlich über einen Anspruch nach dem Auskunftspflichtgesetz abgesprochen wurde, stellt dieser Bescheid keine Entscheidung nach § 14a Sicherheitspolizeigesetz dar und kann daher der dort normierte Ausschluss eines Rechtsmittels nicht zum Tragen kommen (vgl. hg. Erkenntnis vom 18. Oktober 1994, Zl. 93/04/0069). (Daher Zurückweisung der Beschwerde.)

Schlagworte

Instanzenzug Zuständigkeit Allgemein Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005050025.X01

Im RIS seit

13.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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