RS Vwgh 2006/5/17 2004/08/0135

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Veröffentlicht am 17.05.2006
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs4 Z1;
AlVG 1977 §14;

Rechtssatz

Die anwartschaftsbegründenden Zeiten nach § 14 AlVG sind mit den Zeiten der arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nach § 12 Abs. 4 Z. 1 AlVG nicht gleichzusetzen. Vielmehr stellt der Gesetzgeber in § 12 Abs. 4 Z. 1 AlVG auf ein Beschäftigungsverhältnis ab, sodass Zeiten der Arbeitslosenversicherungspflicht, die nicht auf ein Beschäftigungsverhältnis zurückgehen, bei der Beantwortung der Frage, ob Arbeitslosigkeit im Sinne dieser Bestimmung vorliegt, jedenfalls nicht zu berücksichtigen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004080135.X01

Im RIS seit

04.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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