RS VwGH Erkenntnis 2006/05/17 2005/08/0103

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Veröffentlicht am 17.05.2006
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Rechtssatz

Die Ausübung der Jagd ist eine forstwirtschaftliche Tätigkeit im technischen Sinn (Hinweis E 26. Jänner 1993, Zl. 91/08/0034, mwN).

Im RIS seit
05.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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