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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Umsatzsteuerlich sind die Leistungen jenem Unternehmer zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt, selbst wenn der Unternehmer für einen Dritten tätig wird (Hinweis E 25. Jänner 2006, 2002/13/0199).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004140094.X03Im RIS seit
22.06.2006