RS Vwgh 2006/5/17 2004/14/0094

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.2006
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §1 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Umsatzsteuerlich sind die Leistungen jenem Unternehmer zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt, selbst wenn der Unternehmer für einen Dritten tätig wird (Hinweis E 25. Jänner 2006, 2002/13/0199).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004140094.X03

Im RIS seit

22.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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