RS Vwgh 2006/5/17 2004/14/0102

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Veröffentlicht am 17.05.2006
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §284 Abs1 idF 2002/I/197;

Rechtssatz

§ 284 Abs. 1 BAO idF BGBl I 97/2002 sieht einen Antrag auf mündliche Verhandlung in der Berufung, im Vorlageantrag und in der Beitrittserklärung vor. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein in einem ergänzenden Schriftsatz zur Berufung bzw zum Vorlageantrag gestelltes Ansuchen auf mündliche Verhandlung verspätet (Hinweis E 10. August 2005, 2005/13/0078).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004140102.X01

Im RIS seit

22.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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