RS Vwgh 2006/5/17 2004/14/0094

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.2006
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1392;

Rechtssatz

Bei der Abtretung der Forderungen aus einem einzelnen Rechtsverhältnis handelt es sich grundsätzlich nicht um einen globalen Mantelzessionsvertrag.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004140094.X02

Im RIS seit

22.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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