RS Vwgh 2006/5/18 2005/16/0252

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Veröffentlicht am 18.05.2006
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §18 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Wird eine Tochtergesellschaft (AG) mit ihrer Muttergesellschaft (AG) ohne Ausgabe neuer Aktien verschmolzen und gehören zum Vermögen der übertragenden Tochtergesellschaft Wertpapiere, so unterliegt die Verschmelzung gemäß § 18 Abs. 2 Z 2 KVG der Börsenumsatzsteuer. Der Gebrauch des Begriffs "Auseinandersetzung" schließt die Anwendung dieser Gesetzesstelle auf die Verschmelzung nicht aus (vgl. Dorazil, Kapitalverkehrsteuergesetz, Kurzkommentar2, 233, mit Hinweis auf das Urteil des BFH vom 26. November 1980, II R 139/74).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005160252.X02

Im RIS seit

29.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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