RS Vwgh 2006/5/18 2004/21/0121

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Veröffentlicht am 18.05.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §23;
AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
AVG §71 Abs6;
AVG §71;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/20/0078 E 3. Juli 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Einem Wiedereinsetzungsantrag, der sich gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung einer Berufung gegen einen den Asylantrag abweisenden Bescheid richtet, kann die aufschiebende Wirkung mit der Folge zuerkannt werden, dass der mit der Beendigung des Verfahrens in der Hauptsache verbundene Verlust der Rechtsstellung eines Asylwerbers sistiert wird.

Schlagworte

Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004210121.X04

Im RIS seit

16.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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