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37/01 Geldrecht WährungsrechtBeachte
Besprechung in: Mannlicher 07te Auflage S 987;Rechtssatz
Ein Aufgeben der Ausführung einer strafbaren Handlung liegt vor, wenn jemand, der sich in einem über die Grenze gehenden Verkehrsmittel befindet, das sich noch auf österreichischem Boden befindet, noch vor der Kontrolle eine Vorkehrung trifft, derzufolge der unzulässige Betrag in Österreich zurückbleibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1932:1932000364.X03Im RIS seit
03.10.1932