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37/01 Geldrecht WährungsrechtBeachte
Besprechung in: Mannlicher 07te Auflage S 987;Rechtssatz
Eine zur wirklichen Ausübung führende Handlung liegt bei Verbringung von Zahlungsmitteln ins Ausland dann vor, wenn jemand die in Frage kommende Geldsumme bei sich hat und sich in einem ins Ausland gehenden Verkehrsmittel befindet, das im Inland nicht mehr Aufenthalt nimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1932:1932000364.X01Im RIS seit
03.10.1932