RS Vwgh 1932/10/3 0364/32

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Veröffentlicht am 03.10.1932
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

DevG §23;
DevG §5 Abs1;
VStG §8 Abs1;

Beachte

Besprechung in: Mannlicher 07te Auflage S 987;

Rechtssatz

Eine zur wirklichen Ausübung führende Handlung liegt bei Verbringung von Zahlungsmitteln ins Ausland dann vor, wenn jemand die in Frage kommende Geldsumme bei sich hat und sich in einem ins Ausland gehenden Verkehrsmittel befindet, das im Inland nicht mehr Aufenthalt nimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1932:1932000364.X01

Im RIS seit

03.10.1932
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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