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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Rechtssatz
Durch das Ersuchen einer Behörde an die Behörde des Wohnortes des Beschuldigten um dessen Vernehmung wird bereits eine gegen die Partei gerichtete Amtshandlung unternommen und die Verjährung der inkriminierten Handlung unterbrochen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1932:1930000908.X01Im RIS seit
11.07.2003