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37/01 Geldrecht WährungsrechtBeachte
Besprechung in Mannlicher 07te Auflage S 988 y23951; Besprechung in Mannlicher, 7te Auflage, S 988 yk28722Rechtssatz
Ein Reisender, der erst bei der Grenzkontrolle erfährt, daß er einen Teil seines Geldvorrates nicht ins Ausland verbringen darf, hat keine Möglichkeit mehr, vom strafbaren Versuch zurückzutreten.
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Besprechung in Mannlicher 07te Auflage S 988
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E 14.1.1933, 728/32 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1933:1932000728.X01Im RIS seit
14.01.1933