RS Vwgh 1933/1/14 0728/32

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Veröffentlicht am 14.01.1933
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37/01 Geldrecht Währungsrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Besprechung in Mannlicher 07te Auflage S 988 y23951; Besprechung in Mannlicher, 7te Auflage, S 988 yk28722

Rechtssatz

Ein Reisender, der erst bei der Grenzkontrolle erfährt, daß er einen Teil seines Geldvorrates nicht ins Ausland verbringen darf, hat keine Möglichkeit mehr, vom strafbaren Versuch zurückzutreten.

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Besprechung in Mannlicher 07te Auflage S 988

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E 14.1.1933, 728/32 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1933:1932000728.X01

Im RIS seit

14.01.1933
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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