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37/01 Geldrecht WährungsrechtNorm
DevG §5 Abs1;Beachte
Besprechung in Mannlicher 07te Auflage S 982 y23947; y28353Rechtssatz
Die von einem Bankinstitut erteilte Belehrung, daß die Partei einen Scheck ohneweiters ausführen dürfe, kann im Strafverfahren wegen Übertretung der Devisenvorschriften unter Umständen als Schuldausschließungsgrund in Betracht kommen. *
Besprechung in Mannlicher 07te Auflage S 982
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E 14.3.1933, 828/32 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1933:1932000828.X01Im RIS seit
14.03.1933