RS Vwgh 1933/6/12 0191/33

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.1933
beobachten
merken

Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Besprechung in Mannlicher 07te Auflage S 988 y23952; Besprechung in Mannlicher, 7te Auflage, S 988 yk29062

Rechtssatz

In der Einbekennung des Besitzes von Zahlungsmitteln bei der Grenzkontrolle kann ein Rücktritt vom Versuch nicht erblickt werden.

*

Besprechung in Mannlicher 07te Auflage S 988

*

E 12.6.1933, 191/33 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1933:1933000191.X01

Im RIS seit

12.06.1933
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten