RS Vwgh 1933/9/25 0375/33

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.1933
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Besprechung in Mannlicher 07te Auflage S 988 y23953; Besprechung in Mannlicher, 7te Auflage, S 988 yk28717; Besprechung in Mannlicher, 7te Auflage, S 988 yk29063

Rechtssatz

Wenn jemand, um die Mitnahme einer unzulässigen Summe auszuschließen, die Geldsumme vorher feststellt, und ihm hiebei ein Zählirrtum unterläuft, liegt der für einen Versuch nötige Vorsatz nicht vor.

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Besprechung in Mannlicher 07te Auflage S 988

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E 25.9.1933, 375/33 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1933:1933000375.X01

Im RIS seit

25.09.1933
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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