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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Unter Notstand ist ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten zu verstehen, indem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, dass er eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1933:1932000160.X01Im RIS seit
26.02.2003Zuletzt aktualisiert am
19.05.2010