RS Vwgh 1933/12/30 0160/32

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.12.1933
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Unter Notstand ist ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten zu verstehen, indem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, dass er eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1933:1932000160.X01

Im RIS seit

26.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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