RS Vwgh 1934/1/20 1392/33

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.1934
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40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Besprechung in Mannlicher, 7te Auflage, S 987 y29130;

Rechtssatz

Zur wirklichen Ausübung kann eine Handlung nur dann führen, wenn sie an sich geeignet ist, die Vollendung des strafbaren Tatbestandes zu bewirken.

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E 20.1.1934, 1392/33 #1

*

BEA: Besprechung in Mannlicher, 7te Auflage, S 987

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1934:1933001392.X01

Im RIS seit

20.01.1934
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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