RS Vwgh 1935/5/10 1232/34

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.1935
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40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Besprechung in Mannlicher, 7te Auflage, S 987 y29129;

Rechtssatz

Eine Besprechung (Komplott) ist, so weit das Gesetz nicht für einzelne Straftaten dies besonders strafbar erklärt, keine zur wirklichen Ausführung einer Straftat führende Handlung, sondern es ist dazu noch eine Ausführungshandlung notwendig, dh es muss das, was besprochen und beschlossen worden ist, irgendwie in die Tat umgesetzt werden, wenn auch der strafbare Erfolg nicht eingetreten ist.

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E 10.5.1935, 1232/34 #1 VwSlg 462 A/1935

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BEA: Besprechung in Mannlicher, 7te Auflage, S 987

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1935:1934001232.X01

Im RIS seit

10.05.1935
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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