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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs1;Rechtssatz
Eine Beschwerde, die an die belangte Behörde adressiert, dieser Behörde durch die Post zugestellt und von dieser Behörde nach Ablauf der Beschwerdefrist der Post zur Beförderung an den VwGH übergeben wurde, ist wegen Versäumung der Beschwerdefrist zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1946:1946000322.X02Im RIS seit
18.03.2005