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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §69 Abs1 litb;Beachte
y30034;Rechtssatz
Wenn ein Bescheid, der inhaltlich rechtsirrtumsfrei ist, auf einer nicht zutreffenden Tatbestandsannahme beruht, so kann nicht eine Beschwerde an den VwGH, sondern nur ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens der Partei zu ihrem Recht verhelfen. *
E 3.7.1947, 302/47 #6 VwSlg 119 A/1947
Schlagworte
Wiederaufnahme des VerfahrensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1947:1947000302.X01Im RIS seit
03.07.1947