RS Vwgh 1947/7/15 0378/46

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Veröffentlicht am 15.07.1947
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40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

y29549;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, wann eine unbefugte Ausübung eines Gewerbebetriebes nach Erlöschen der Ermächtigung der provisorischen Ortsvorstehung zur Ausübung eines Gewerbes zur Wahrung lebenswichtiger Interessen der Kunden einen Schuldausschließungsgrund darstellen kann.

*

E 15.7.1947, 378/46 #1 VwSlg 133 A/1947

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1947:1946000378.X01

Im RIS seit

15.07.1947
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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