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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §61;Rechtssatz
Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung kann - wenn der Instanzenzug nicht erschöpft ist - nicht die Möglichkeit der Anfechtung des bezüglichen Bescheides vor dem VwGH begründen.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine VerwaltungsverfahrensgesetzeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1947:1947000200.X01Im RIS seit
26.09.2006Zuletzt aktualisiert am
10.10.2008