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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33;Rechtssatz
Wurde der angefochtene Bescheid von der belangten Behörde mit Rückwirkung aufgehoben, so ist das Verfahren vor dem VwGH einzustellen, auch wenn dem Bf der erstrebte Erfolg mit einer neuen Begründung versagt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1947:1947000538.X01Im RIS seit
01.12.2004