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Verfahren vor dem VwGHNorm
B-VG Art129Beachte
Rechtssatz
Wenn die Behörde als österreichische Verwaltungsbehörde einen Bescheid erlässt, so unterliegt dieser Bescheid auch dann, wenn sich die Behörde auf eine von einer Besatzungsmacht gesetzte Norm stützt, der Überprüfung durch den VwGH.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1948:1947000479.X00Im RIS seit
18.11.2021Zuletzt aktualisiert am
18.11.2021