RS Vwgh 1948/7/14 1286/47

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Veröffentlicht am 14.07.1948
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Übergabe einer Berufung an den Funktionär einer Behörde zwecks Weiterleitung an die zuständige Stelle kann keineswegs als "Einbringung" bei der Behörde gelten; die Weiterleitung geht insbesondere auch hinsichtlich der Einhaltung der Berufungsfrist stets auf Gefahr des Einschreiters. (Hinweis auf E des BGH vom 6. Juli 1937, Slg. Nr. 1514/A)

Schlagworte

Instanzenzug Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1948:1947001286.X01

Im RIS seit

03.09.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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