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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Die Übergabe einer Berufung an den Funktionär einer Behörde zwecks Weiterleitung an die zuständige Stelle kann keineswegs als "Einbringung" bei der Behörde gelten; die Weiterleitung geht insbesondere auch hinsichtlich der Einhaltung der Berufungsfrist stets auf Gefahr des Einschreiters. (Hinweis auf E des BGH vom 6. Juli 1937, Slg. Nr. 1514/A)
Schlagworte
Instanzenzug Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1948:1947001286.X01Im RIS seit
03.09.2003