RS Vwgh 1948/10/16 0210/47

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Veröffentlicht am 16.10.1948
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §273 Abs1 lita impl;

Rechtssatz

Die Anfechtung einer Erledigung, die keinen Bescheid darstellt, ist als unzulässig zu verwerfen, nicht als unbegründet zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1948:1947000210.X02

Im RIS seit

16.10.1948
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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