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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §273 Abs1 lita impl;Rechtssatz
Die Anfechtung einer Erledigung, die keinen Bescheid darstellt, ist als unzulässig zu verwerfen, nicht als unbegründet zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1948:1947000210.X02Im RIS seit
16.10.1948