RS Vwgh 1948/10/16 0203/47

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Veröffentlicht am 16.10.1948
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y13768;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Beschluß 1948/10/19 0116/47 1

Stammrechtssatz

Die Mitteilung an den Steuerpflichtigen, daß sich die Finanzlandesdirektion nicht veranlaßt sieht, auf dessen Vorstellung von einer bereits gefällten, im Instanzenzug nicht mehr anfechtbaren Entscheidung abzugehen, ist kein vor dem VwGH anfechtbarer Bescheid.

*

B 19.10.1948, 116/47 #1 VwSlg 55 F/1948;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1948:1947000203.X01

Im RIS seit

16.10.1948
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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