RS Vwgh 1948/10/19 0116/47

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Veröffentlicht am 19.10.1948
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y13768;

Rechtssatz

Die Mitteilung an den Steuerpflichtigen, daß sich die Finanzlandesdirektion nicht veranlaßt sieht, auf dessen Vorstellung von einer bereits gefällten, im Instanzenzug nicht mehr anfechtbaren Entscheidung abzugehen, ist kein vor dem VwGH anfechtbarer Bescheid.

*

B 19.10.1948, 116/47 #1 VwSlg 55 F/1948;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1948:1947000116.X01

Im RIS seit

19.10.1948
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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