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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y13768;Rechtssatz
Die Mitteilung an den Steuerpflichtigen, daß sich die Finanzlandesdirektion nicht veranlaßt sieht, auf dessen Vorstellung von einer bereits gefällten, im Instanzenzug nicht mehr anfechtbaren Entscheidung abzugehen, ist kein vor dem VwGH anfechtbarer Bescheid.
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B 19.10.1948, 116/47 #1 VwSlg 55 F/1948;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1948:1947000116.X01Im RIS seit
19.10.1948